FAQ
Antworten auf häufige und aktuelle Fragen rund um die XBA-Anwendungen
Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen
XBARWJahreswechsel.pdf
Video dakota.ag Berechtigung erteilen
dakota.ag Registry: Vollzugriff für Benutzer erteilen (0:40)
Update auf dakota.ag 7.5 Build 5
Mit der Version 2.23.4 (Online-Update „2.23.3_d“) für das XBA Personalwesen , die ab Montag, 19. Juni bereitsteht, wird dakota.ag ebenfalls in einer neuen Version ausgeliefert. Das dakota-Update starten Sie nach der Installation des Wartungsstands „d“ direkt aus dem XBA Personalwesen: Extras → Firma → DEÜV/ELSTER → Schaltfläche Installation dakotaag. Beachten Sie die Hinweise zur Registry-Änderung … Weiterlesen
E-Bilanz Release-Notes 23.1.1
Neuerungen und Korrekturen in 23.1.1Bitte beachten Sie, dass beim ersten Start der Anwendung nach einem Update von einer Version vor 23.1.0 ein automatisches Datenbank-Update erfolgt.
Mindestlohnprüfung, regelmäßige Arbeitsstunden
Das XBA Personalwesen prüft bei der Verdienstabrechnung anhand der Bezüge und der geleisteten bzw. regelmäßigen Arbeitsstunden, ob der Mindestlohn unterschritten wird, und gibt gegebenenfalls eine Bildschirmmeldung aus. Regelmäßige Arbeitsstunden werden dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der Formel ‚Wochenarbeitszeit x 13 / 3‘ auf einen 3-Monats-Durchschnitt begrenzt.
Täglicher Zuschuss zum Mutterschaftsgeld überschreitet durchschnittliches Netto
Der tägliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld überschreitet das tägliche, um 13€ verminderte, Nettoentgelt. Erläuterung: Das vom Programm ermittelte tägliche Nettoengelt wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kalendertage der letzten drei Monate unter Abzug des Mutterschaftsgeldes verglichen. Ausführliche Hinweise zum Mutterschaftsgeld entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Entgeltfortzahlung, Mutterschaft, Erstattung nach AAG.
Durchschnittliches Entgelt überschreitet Geringfügigkeitsgrenze
Das durchschnittliche Entgelt von <Mitarbeiter> überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die geringfügige Beschäftigung noch gegeben sind. Ausführliche Hinweise zu geringfügigen Beschäftigungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Geringfügige Beschäftigung, Niedriglohnbereich, Mehrfachbeschäftigung, GKV-Monatsmeldung.