Jahreswechsel 2023/2024 im Rechnungswesen
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dakota.ag Registry: Vollzugriff für Benutzer erteilen (0:28)
Für Sozialversicherungsmeldungen, die nicht direkt aus dem Abrechnungsprogramm z.B. über dakota.ag, übermittelt werden können, stellen die Krankenkassen bisher die Anwendung sv.net bereit. Ab dem 4. Oktober soll nun ein komplett neu entwickeltes Online-Portal diese Aufgaben übernehmen. sv.net soll zum 29.02.2024 eingestellt werden. Die Website SV-Meldeportal Arbeitgeber ist bereits online. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum … Weiterlesen
Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli soll bereits für den Lohnsteuerabzug 2024 die sogenannte Fünftelregelung bei der Abrechnung von sonstigen Bezügen entfallen. Dies betrifft z.B. Abfindungen. Die entsprechende Steuerermäßigung wird weiterhin vom Arbeitnehmer über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz wird von bisher 3,05% auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahre steigt von 0,35% auf 0,6%. Gleichzeitig wird eine Beitragssatzermäßigung gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren eingeführt: Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren sinkt … Weiterlesen
Der Basiszinssatz wird erneut angehoben: Für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 liegt er bei 3,12% (1. Halbjahr 2023: 1,62%). Daraus ergeben sich Verzugszinsen von 8,12 % für Verbraucher und 12,12 % im unternehmerischen Geschäftsverkehr (für Schuldverhältnisse ab dem 29.07.2014). [Weitere Infos zu Basiszinssatz, Verzugszinsen, Mahnverfahren]
Mit der Version 2.23.4 (Online-Update „2.23.3_d“) für das XBA Personalwesen , die ab Montag, 19. Juni bereitsteht, wird dakota.ag ebenfalls in einer neuen Version ausgeliefert. Das dakota-Update starten Sie nach der Installation des Wartungsstands „d“ direkt aus dem XBA Personalwesen: Extras → Firma → DEÜV/ELSTER → Schaltfläche Installation dakotaag. Beachten Sie die Hinweise zur Registry-Änderung … Weiterlesen
Neuerungen und Korrekturen in 23.1.1Bitte beachten Sie, dass beim ersten Start der Anwendung nach einem Update von einer Version vor 23.1.0 ein automatisches Datenbank-Update erfolgt.
Das XBA Personalwesen prüft bei der Verdienstabrechnung anhand der Bezüge und der geleisteten bzw. regelmäßigen Arbeitsstunden, ob der Mindestlohn unterschritten wird, und gibt gegebenenfalls eine Bildschirmmeldung aus. Regelmäßige Arbeitsstunden werden dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der Formel ‚Wochenarbeitszeit x 13 / 3‘ auf einen 3-Monats-Durchschnitt begrenzt.