Jahreswechsel 2023/2024 im Personalwesen
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Betriebswirtschaftliche Software für Ihr Unternehmen
FAQ zum XBA Personalwesen
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dakota.ag Registry: Vollzugriff für Benutzer erteilen (0:40)
Mit der Version 2.23.4 (Online-Update “2.23.3_d”) für das XBA Personalwesen , die ab Montag, 19. Juni bereitsteht, wird dakota.ag ebenfalls in einer neuen Version ausgeliefert. Das dakota-Update starten Sie nach der Installation des Wartungsstands “d” direkt aus dem XBA Personalwesen: Extras → Firma → DEÜV/ELSTER → Schaltfläche Installation dakotaag. Beachten Sie die Hinweise zur Registry-Änderung … Weiterlesen
Das XBA Personalwesen prüft bei der Verdienstabrechnung anhand der Bezüge und der geleisteten bzw. regelmäßigen Arbeitsstunden, ob der Mindestlohn unterschritten wird, und gibt gegebenenfalls eine Bildschirmmeldung aus. Regelmäßige Arbeitsstunden werden dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der Formel ‚Wochenarbeitszeit x 13 / 3‘ auf einen 3-Monats-Durchschnitt begrenzt.
Der tägliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld überschreitet das tägliche, um 13€ verminderte, Nettoentgelt. Erläuterung: Das vom Programm ermittelte tägliche Nettoengelt wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kalendertage der letzten drei Monate unter Abzug des Mutterschaftsgeldes verglichen. Ausführliche Hinweise zum Mutterschaftsgeld entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Entgeltfortzahlung, Mutterschaft, Erstattung nach AAG.
Das durchschnittliche Entgelt von <Mitarbeiter> überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die geringfügige Beschäftigung noch gegeben sind. Ausführliche Hinweise zu geringfügigen Beschäftigungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Geringfügige Beschäftigung, Niedriglohnbereich, Mehrfachbeschäftigung, GKV-Monatsmeldung.
Änderungen des Flexirentengesetzes (seit 01.01.2017):
Verfahrenshinweise sind Rückmeldungen von der Finanzverwaltung im ELO-II-Verfahren, etwa bei Ablehnung von An- oder Abmeldungen. Die Verfahrenshinweise werden in den abgerufenen Bestätigungslisten übermittelt und im Rahmen der ELO-II-Verarbeitung im XBA Personalwesen angezeigt. Häufig geben die Hinweistexte keine ausreichenden Rückschlüsse auf die Ursache der Ablehnung bzw. des “Fehlers” oder auf die richtige Vorgehensweise des Arbeitgebers. Im Folgenden … Weiterlesen
In der Zeile 28 der LSt-Bescheinigung sind für privat kranken- und pflegeversicherte Personen die bei der Steuerberechnung berücksichtigten Beträge zu bescheinigen (siehe Berechnungsvorschrift der Finanzverwaltung). Wenn kurzfristig Beschäftigte auf Steuerkarte arbeiten, wird der Mindestvorsorgebetrag in Zeile 28 bescheinigt. Die Berechnung sieht unter der Annahme der folgenden Abkürzungen und der Zahlung eines AG-Zuschusses zur KV/PV monatlich wie folgt aus: beim … Weiterlesen
Wurde der erste Abrechnungsmonat (erste Abrechnung ab) falsch erfasst und danach eine Abrechnung erstellt, dann kann der erste Abrechnungsmonat erst nach Stornierung der Abrechnung geändert werden. Dies ist jedoch nur möglich, solange der Monat noch nicht abgeschlossen wurde!