Das XBA Personalwesen prüft bei der Verdienstabrechnung anhand der Bezüge und der geleisteten bzw. regelmäßigen Arbeitsstunden, ob der Mindestlohn unterschritten wird, und gibt gegebenenfalls eine Bildschirmmeldung aus.
Regelmäßige Arbeitsstunden werden dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der Formel ‚Wochenarbeitszeit x 13 / 3‘ auf einen 3-Monats-Durchschnitt begrenzt.