Das durchschnittliche Entgelt von <Mitarbeiter> überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die geringfügige Beschäftigung noch gegeben sind.
- Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) für den Mitarbeiter noch erfüllt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, legen Sie einen entsprechenden, neuen Beschäftigungszeitraum mit den Steuer- und SV-Merkmalen an.
Ausführliche Hinweise zu geringfügigen Beschäftigungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Geringfügige Beschäftigung, Niedriglohnbereich, Mehrfachbeschäftigung, GKV-Monatsmeldung.