Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli soll bereits für den Lohnsteuerabzug 2024 die sogenannte Fünftelregelung bei der Abrechnung von sonstigen Bezügen entfallen. Dies betrifft z.B. Abfindungen.
Die entsprechende Steuerermäßigung wird weiterhin vom Arbeitnehmer über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.