Nachdem der Basiszinssatz lange Zeit unverändert bei -0,88% lag, wurde er nun für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 um 2,5 Prozentpunkte auf 1,62% angehoben.
Daraus ergeben sich Verzugszinsen von 6,62 % für Verbraucher und 10,62 % im unternehmerischen Geschäftsverkehr (für Schuldverhältnisse ab dem 29.07.2014). [Weitere Infos zu Basiszinssatz, Verzugszinsen, Mahnverfahren]