U1-Umlagesatz: Änderung bis 27.1. möglich

Für die Umlage U1 (Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall) sind Firmen mit bis zu 30 Mitarbeitern umlagepflichtig. 

Je nach Krankenkasse gibt es bis zu 5 verschiedene Umlage-/Erstattungssätze. Ein Wechsel des Umlage- und Erstattungssatzes ist für 2021 spätestens bis zum 27. Januar möglich. 

Im XBA Personalwesen erfassen Sie einen allgemeinen Umlagesatz als Kennziffer (1-5) unter Extras > Firma > Betriebsstätten > Finanzamt,Kennzeichen > Allgemein. Für einzelne Krankenkassen können abweichende Umlagesätze angegeben werden: Extras > Firma > Betriebsstätten > abweichende Umlagesätze.