Der Bundesrat verlängerte am 18.12.20 Unterstützungsmaßnahmen zur Corona-Krise. So bleiben die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 steuerfrei. Die Steuerbefreiung für den Pflegebonus bis zu 1.500,- Euro wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.