Steuerentlastungsgesetz im XBA Personalwesen

Am 20.05.2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz zugestimmt. Es enthält u.a. folgende Änderungen:

  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags (Werbungskostenpauschbetrag) von 1.000,- Euro auf 1.200,- Euro für das Jahr 2022.
  • Erhöhung des Grundfreibetrags für das Jahr 2022 um 363,- Euro.
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

Alle genannten Änderungen gelten rückwirkend zum 01.01.2022. 

Für das XBA Personalwesen wurde ein entsprechender Wartungsstand per Online-Update ausgeliefert. Dieser berücksichtigt die genannten Änderungen aus dem Steuerentlastungsgesetz. Das integrierte Lohnartmodell für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird automatisch angepasst. 

Für alle aktuell beschäftigten Mitarbeiter sind dadurch Korrekturabrechnungen ab Jahresbeginn zu erwarten. Voraussichtlich wird dies auch die Kug-Abrechnungen der Vormonate betreffen.

Mit dem Wartungsstand erhalten Sie wie gewohnt detaillierte Informationen zu den Änderungen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den „Versionsinfos 2022“ in der Online-Hilfe der Anwendung.