Neue Pfändungstabelle ab 1. Juli

Für Auszahlungen ab 01.07.2022 gilt eine geänderte Pfändungstabelle nach § 850c. Danach steigt der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) auf 1.330,16 Euro (bis 30.06.2022: 1.252,64 Euro). Die Pfändungstabelle wird jährlich angepasst.

Das XBA Personalwesen berücksichtigt jeweils die aktuellen Werte. Eine Übersicht (PDF) mit dem Berechnungsschema und Beispielen für die bisherigen und neuen Pfändungstabellen finden Sie in der Hilfefunktion zum Stichwort Pfändung.