Problemstellung
Ein Mitarbeiter, für den noch keine Sozialversicherungsnummer vorlag, tritt aus. Es war der letzte Mitarbeiter in Ihrer Firma, der bei der Krankenkasse X versichert ist.
Aufgrund der noch nicht vorliegenden Sozialversicherungsnummer kann keine Abmeldung durchgeführt werden.
Weil der Mitarbeiter im Folgemonat nicht mehr abgerechnet wird, wird auch kein Beitragsnachweis für die Krankenkasse X erstellt. Diese weiß aber noch nichts davon, dass der Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt ist und führt deshalb nach dem Abgabetermin für die Beitragsnachweise eine Beitragsschätzung durch.
Abhilfe
- Lösen Sie z.B. durch Eingabe der Lohnart „Neuberechnung“ eine Abrechnung für den aktuellen Monat aus. Damit wird auch ein Null-Beitragsnachweis erstellt.
Alternativ können Sie einen Null-Beitragsnachweis über SV.net melden. - Benachrichtigen Sie die Krankenkasse, um weitere Beitragsschätzungen und ggf. unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern.
- Sorgen Sie so schnell wie möglich für eine Abmeldung des Mitarbeiters.