Null-Beitragsnachweis (nach Schätzung für ausgetretenen MA)

Problemstellung

Ein Mitarbeiter, für den noch keine Sozialversicherungsnummer vorlag, tritt aus. Es war der letzte Mitarbeiter in Ihrer Firma, der bei der Krankenkasse X versichert ist.

Aufgrund der noch nicht vorliegenden Sozialversicherungsnummer kann keine Abmeldung durchgeführt werden.

Weil der Mitarbeiter im Folgemonat nicht mehr abgerechnet wird, wird auch kein Beitragsnachweis für die Krankenkasse X erstellt. Diese weiß aber noch nichts davon, dass der Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt ist und führt deshalb nach dem Abgabetermin für die Beitragsnachweise eine Beitragsschätzung durch.

Abhilfe

  1. Lösen Sie z.B. durch Eingabe der Lohnart „Neuberechnung“ eine Abrechnung für den aktuellen Monat aus. Damit wird auch ein Null-Beitragsnachweis erstellt.
    Alternativ können Sie einen Null-Beitragsnachweis über SV.net melden.
  2. Benachrichtigen Sie die Krankenkasse, um weitere Beitragsschätzungen und ggf. unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern.
  3. Sorgen Sie so schnell wie möglich für eine Abmeldung des Mitarbeiters.