Verprobungsdifferenzen

Beim Erstellen einer Umsatzsteuervoranmeldung werden ggf. Verprobungsdifferenzen ausgewiesen. Liegen diese im Cent-Bereich, handelt es sich dabei in der Regel um Rundungsdifferenzen.
Beispiel:
Sie haben dreimal 12,56 Euro netto zzgl. 19% USt gebucht. Das ergibt einen Steuerbetrag von dreimal 2,39 Euro = 7,17 Euro.
Für die Verprobung wird die Summe der Bemessungsgrundlagen herangezogen, hier also 3 * 12,56 Euro = 37,68 Euro, davon 19% ergibt einen Steuerbetrag von 7,16 Euro und damit eine Verprobungsdifferenz von 1 Cent.

Diese ‘Differenzen’ aus der unterschiedlichen Berechnung bedürfen keiner weiteren Klärung.

Bei hohen Verprobungsdifferenzen dagegen, insbesondere, wenn die gebuchte Steuer höher ausgewiesen wird, als die aus der Summe der Bemessungsgrundlagen für die Verprobung berechnete Steuer, liegt der Grund häufig darin, dass Buchungen aus dem Datenimport geändert wurden und dort ein Steuersatz hinterlegt wurde, der vorher nicht vorhanden war.

Beispiel: Aus Ihrer Warenwirtschaft werden Buchungen ohne Steuersatz (Steuerschlüssel) an die Buchhaltung übergeben, einschließlich der Steuerbuchungen. Dies ist zum Beispiel in der KFZ-Branche üblich.

Wenn Sie bei einer Korrektur ein (falsches) steuerbares Konto durch ein anderes steuerbares Konto ersetzen, wird Ihnen der Steuersatz lt. Einstellung beim Konto angeboten (voreingestellt). Dies ist so gewollt und normalerweise sinnvoll. Bei der Korrektur von Buchungen aus dem Datenimport, bei denen die Steuer gesondert übergeben und gebucht wird, müssen Sie dann aber den Steuersatz auf ‘keine Angabe’ stellen, damit die Steuer nicht noch einmal berechnet wird!

Tipp Das Problem tritt nicht auf, wenn Ihre Warenwirtschaft die Steuerautomatik vom XBA Rechnungswesen nutzt!