Im Laufe dieses Jahres 2022 erhöhen sich der Mindestlohn zweimal sowie die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs einmal (voraussichtlich). Daraus ergeben sich jeweils folgende Höchstarbeitszeiten für geringfügig Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten:
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Minijob bis |
Mindestlohn/Std. |
Höchstarbeitszeit |
bis 30.06. |
450,- Euro |
9,82 Euro |
45,82 Stdn. |
01.07.-30.09. |
450,- Euro |
10,45 Euro |
43,06 Stdn. |
ab 01.10. |
520,- Euro |
12,00 Euro |
43,33 Stdn. |
Prüfen und ändern Sie ggf. die Lohn- und Arbeitszeitvereinbarungen mit Ihren Minijobbern rechtzeitig im Hinblick auf diese Änderungen!