Minijobs, Mindestlohn, Höchstarbeitszeit in 2022  

Im Laufe dieses Jahres 2022 erhöhen sich der Mindestlohn zweimal sowie die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs einmal (voraussichtlich). Daraus ergeben sich jeweils folgende Höchstarbeitszeiten für geringfügig Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten:

 

Minijob bis

Mindestlohn/Std.

Höchstarbeitszeit

bis 30.06.

450,- Euro

9,82 Euro

45,82 Stdn.

01.07.-30.09.

450,- Euro

10,45 Euro

43,06 Stdn.

ab 01.10.

520,- Euro

12,00 Euro

43,33 Stdn.

Prüfen und ändern Sie ggf. die Lohn- und Arbeitszeitvereinbarungen mit Ihren Minijobbern rechtzeitig im Hinblick auf diese Änderungen!