Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelbe Zettel“) für gesetzlich versicherte Mitarbeiter werden zukünftig von Ärzten mit Kassenzulassung elektronisch übermittelt. Der Arbeitgeber wiederum ruft diese “eAU” elektronisch von der Krankenkasse ab.
Das derzeit in der Parallelphase – neben dem bisherigen Papierverfahren – befindliche, elektronische Verfahren wird vom XBA Personalwesen 2.22 bereits unterstützt. Arbeitgeber können bereits jetzt Ihre Prozesse für Krankmeldungen der Mitarbeiter umstellen, da auch viele Ärztinnen, Ärzte und die Krankenkassen das eAU-Verfahren schon umsetzen.
Ursprünglich sollte ab Juli 2022 das eAU-Verfahren verpflichtend für Arbeitgeber sein. Dieser Termin wurde nun aus technischen Gründen 01.01.2023 verschoben.