Der Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 von 9,50 Euro auf 9,60 Euro gestiegen.
Das XBA Personalwesen prüft, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt der Mitarbeiter den jeweils geltenden Mindestlohn unterschreitet und weist ggf. mit einer Aufgabe darauf hin.
Prüfen Sie auch die Arbeitszeitvereinbarung der geringfügig Beschäftigten. Rechnerisch dürfen Minijobber damit ab Juli nicht mehr als 46,8 Stunden monatlich arbeiten (vorher 47,3).
Die nächste Anhebung erfolgt zum 01.01.2022 auf dann 9,82 Euro.