Der Zeitraum, in dem eine Corona-Sonderzahlung steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann, soll bis zum 31.03.2022 verlängert werden (Tagesordnung Bundesratssitzung am 28.05.2021). Dies gilt für Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise bis zu 1.500,- Euro, die (einmalig) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.