Die Entgelt-Obergrenze für Midijobs wird zum 1.7.2019 deutlich angehoben. Die frühere Gleitzone heißt dann „Übergangsbereich“ und erstreckt sich auf regelmäßiges Arbeitsentgelt von 450,01 Euro bis 1.300,- Euro (bisher 850,- Euro). Auf das Entgelt in diesem Bereich zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung. Die RV-Beiträge des Arbeitnehmers nähern sich mit steigendem Entgelt dem vollen Beitragssatz ab 1.300,- Euro an.
Ab 1.7.2019 haben die reduzierten RV-Beiträge keine Abschläge bei den Rentenansprüchen zur Folge, wie dies bisher der Fall war. Die Rentenansprüche berechnen sich nun immer aus dem vollen Entgelt. Der Arbeitnehmer hatte hier bisher die Option, auf die Reduzierung der RV-Beiträge zugunsten höherer RV-Ansprüche zu verzichten. Diese Option kann entfallen.
Jetzt im XBA Personalwesen vorbereiten!
Das XBA Personalwesen berücksichtigt diese Änderung in derselben Weise wie bisher. Für Arbeitnehmer mit einem Entgelt bis 850,- Euro, die auch bisher schon nach der Gleitzonenregelung abgerechnet wurden, müssen Sie nichts ändern, das Kennzeichen wird für den Zeitraum ab 1.7.2019 übernommen.
Für Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 850,- und 1.300,- Euro muss mit Gültigkeit ab 1.7.2019 das Kennzeichen Übergangsbereich (bis 2018 Gleitzone) in den Sozialversicherungsmerkmalen aktiviert werden. Einen entsprechenden Gültigkeitszeitraum können Sie bereits jetzt anlegen. Wie Sie betroffene Mitarbeiter finden und die Abrechnungskennzeichen ändern, lesen Sie in der Hilfefunktion zum Stichwort “Übergangsbereich”.