Freibeträge müssen jährlich vom Arbeitnehmer neu beantragt werden, sie werden dann von der Finanzverwaltung als ELStAM (elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) übermittelt.
Wenn der neue Freibetrag nicht über dem bisherigen liegt, genügt ein vereinfachter Antrag.
Auch Freibeträge für volljährige Kinder sowie das Faktorverfahren für die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV bei Ehegatten/Lebenspartnern sind ggf. jährlich neu zu beantragen!
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Entsprechende Anträge für 2015 kann der Arbeitnehmer jetzt bei seinem Finanzamt stellen. Entsprechende Formulare können unter anderem über den Formularserver des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden (PDF-Dateien):