Weihnachtsfeier: Freigrenze wird Freibetrag

Für Weihnachtsfeiern und andere betriebliche Veranstaltungen gelten seit 1.1.2015 geänderte steuerliche Regelungen. Aus der Freigrenze in Höhe von 110,- Euro wurde ein Freibetrag in derselben Höhe.  Das heißt: Übersteigen die anteiligen Aufwendungen pro Mitarbeiter und(!) zugehörigen Begleitpersonen diesen Betrag, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuerpflichtig. Dafür ist wie bisher eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % möglich. Dies gilt für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr.

Beispiel: Die Gesamtkosten für eine Weihnachtsfeier betragen 2.000,- Euro inkl. Umsatzsteuer, Fahrtkosten, Tombolagewinne etc. Bei 50 Teilnehmern sind dies pro Person also 40,- Euro. Mitarbeiterin X bringt ihren Mann und ihren Sohn mit. Es entfallen also Aufwendungen in Höhe von 120,- Euro auf Frau X.  Die den Freibetrag überschreitenden 10,- Euro sind damit lohnsteuerpflichtig bzw. pauschalierbar.

 

Die Regelungen im Detail entnehmen Sie bitte dem Schreiben des BMF vom 14.10.2015, IV C5 – S2332/15/10001(PDF)