Lohnsteuer-Bescheinigung Zeile 28

In der Zeile 28 der LSt-Bescheinigung sind für privat kranken- und pflegeversicherte Personen die bei der Steuerberechnung berücksichtigten Beträge zu bescheinigen (siehe Berechnungsvorschrift der Finanzverwaltung).

Wenn kurzfristig Beschäftigte auf Steuerkarte arbeiten, wird der Mindestvorsorgebetrag in Zeile 28 bescheinigt.

Die Berechnung sieht unter der Annahme der folgenden Abkürzungen und der Zahlung eines AG-Zuschusses zur KV/PV monatlich wie folgt aus:

beim Mitarbeiter eingetragener BetragPKV
SteuerbruttoStB (max. KV-Bemessungsgrenze)
Arbeitgeber-Zuschuss KVKVZ = 7,3 % + 0,8% (½ Zusatzbeitrag)
Arbeitgeber-Zuschuss PVPVZ = 1,525 % (Sachsen: 1,025 %)
bei Steuer berücksichtigter BetragPKVber

Beispiel 2023:

PKVber= PKV – StB *(KVZ + PVZ)
 = PKV – 4.987,50 * 9,625%
 = PKV – 480,05