Kurzarbeit: Sonderregelungen verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Bundeskabinett bis zum 31.12.2021 verlängert und gilt nun für alle Unternehmen unabhängig vom Beginn der Kurzarbeit. Auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gilt bis zum 31.12.2021. 

Aktuelle Infos dazu finden Sie auf der Website des BMAS: BMAS – Erleichtertes Kurzarbeitergeld

Das XBA Personalwesen berücksichtigt diese Änderungen mit dem aktuellen Update.