Neue Fernverkaufsregeln (One-Stop-Shop) ab 1.7.2021

Seit dem 1.7.2021 gelten neue Regelungen für den Fernverkauf. Danach gilt für Umsätze mit EU-Privatkunden (Nichtunternehmern) der Empfängerort als Ort der Lieferung/Leistung. Damit wird das Unternehmen (der Lieferant) in dem EU-Land steuerpflichtig, in das der Versand erfolgt. Es sind die dort geltenden Steuersätze anzuwenden (z.B. bei Lieferung in die Niederlande ein Steuersatz von derzeit 21%). Die neuen Regelungen betreffen alle Lieferanten, die die jetzt einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro im vorangegangen oder laufenden Jahr überschritten haben oder auf deren Anwendung verzichten.

Im XBA Rechnungswesen kann das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) durch die neue neue Steuerart ‘EU – Verkauf’ umgesetzt werden. Für EU-Verkäufe, die über eine “feste Niederlassung” in einem anderen EU-Land erfolgen, wird bei der Buchungserfassung die Eingabe einer nicht-deutschen UStID-Nr. möglich sein.