Mit dem Tag der Arbeit am 1. Mai und Christi Himmelfahrt am 21. Mai gibt es in diesem Monat zwei bundesweite Feiertage.
In Berlin kommt – nur in diesem Jahr – mit dem 8. Mai (Tag der Befreiung) ein weiterer Feiertag hinzu.
Beachten Sie dies auch bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld. Im XBA Personalwesen erfassen Sie bei Kurzarbeit die Feiertagstage bzw. -stunden mit dem Fehlzeitkennzeichen ‘KUF’ statt ‘KUG’.