Jetzt prüfen: Steuer-IDs ab 2023 zwingend erforderlich!

Ab 2023 können Sie ohne Steuer-ID keine Lohnsteuerbescheinigungen mehr versenden. Falls Sie noch Mitarbeiter ohne Steuer-ID haben, ermitteln Sie diese möglichst bald, damit es im Jahreswechsel nicht zu Problemen kommt. Bisher konnten Lohnsteuerbescheinigungen auch mit der eTIN übermittelt werden – diese Option entfällt für Meldezeiträume ab 2023.

Ob Mitarbeiter im XBA Personalwesen noch ohne Steuer-ID (Identifikationsnummer) sind, können Sie z.B. anhand der Ansicht Mitarbeiter ohne SV-Nr oder Steuer-ID prüfen, die Sie im Ordner Personaldaten > Mitarbeiter auswählen.

Die Steuer-ID wird in den Personalstammdaten auf der Registerkarte Geburtsdaten, Familienangehörige im Feld Identifikationsnummer eingetragen.

Zu nicht meldepflichtigen Mitarbeitern gibt der ELSTER-Newsletter folgenden Hinweis:

Nicht meldepflichtige Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, denen bislang keine Identifikationsnummer vom BZSt zugeteilt wurde, können diese über den „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nichtmeldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ (www.formulare-bfinv.de -> Formularcenter -> Steuerformulare -> Lohnsteuer (Arbeitnehmer)) beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen. Die erstmalige Zuteilung einer Identifikationsnummer kann auch von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beantragt werden, wenn Sie von Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihrem Arbeitnehmer hierzu bevollmächtigt wurden (§ 39 Abs. 3 EStG, § 80 Absatz 1 AO).

aus: ELSTER-Newsletter 24.10.2022, Bayrisches Landesamt für Steuern