Berufsgenossenschaft: Neue Unternehmensnummer

In diesen Tagen erhalten viele Unternehmen von der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Mitteilung zur neuen Unternehmensnummer.

Diese Unternehmensnummer ersetzt ab 2023 die bisherigen Mitgliedsnummern/Kundennummern in der Unfallversicherung. Ihre Unternehmensnummer gilt übergreifend für alle Berufsgenossenschaften, sofern für ein Unternehmen mehrere Berufsgenossenschaften zuständig sind.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der DGUV: www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer

Im XBA Personalwesen müssen Sie die Unternehmensnummer für vorhandene Firmen/Betriebsstätten nicht erfassen. Sie wird über die Stammdatenabfrage mit der kommenden Programmversion für 2023 zurückgemeldet und automatisch eingetragen (XBA/PW 2.23.1 per Online-Update ab 12/2022). Vergleichen Sie danach zur Prüfung die postalisch mitgeteilte mit der eingetragenen Unternehmensnummer.

Beim Anlegen neuer Firmen/Betriebsstätten geben Sie die Unternehmensnummer manuell ein, um eine erste Stammdatenabfrage zu ermöglichen.

Falls Sie Mitteilungen von mehreren BGs erhalten, vergleichen Sie die Unternehmensnummern. Sollten diese nicht übereinstimmen, wenden Sie sich bitte zur Klärung an die Berufsgenossenschaften.