Kurzarbeit: erleichterter Zugang bis 30.06.2023

Das Bundeskabinett hat am 14.12.2023 den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit erneut verlängert. Er gilt jetzt weitere sechs Monate bis zum 30.06.2023:

  • Nur 10 % der Mitarbeiter müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt 30%)
  • Negative Arbeitszeitsalden müssen nicht aufgebaut werden