Das Bundeskabinett hat am 14.12.2023 den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit erneut verlängert. Er gilt jetzt weitere sechs Monate bis zum 30.06.2023:
- Nur 10 % der Mitarbeiter müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt 30%)
- Negative Arbeitszeitsalden müssen nicht aufgebaut werden