Mit der am 22.06.2022 beschlossenen KugZuV (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung) gilt der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022:
- Nur 10 % der Mitarbeiter müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt 30%)
- Negative Arbeitszeitsalden müssen nicht aufgebaut werden
Die weiteren Corona-bedingten Regelungen laufen am 30.06.2022 aus, darunter die erhöhten Kug-Sätze, die verlängerte Bezugsdauer und der anrechnungsfreie Hinzuverdienst aus einem Minijob.