© XBA Software AG 2023. Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Stand: 24.11.2024
Das Entgelt von xyz liegt in diesem Jahr bisher durchschnittlich innerhalb der Gleitzone. Der Mitarbeiter wird aber nicht mit dem Gleitzonenkennzeichen abgerechnet. Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter ggf. nach der Gleitzonenregelung abgerechnet werden muss.
Erläuterung: Bei der Beurteilung, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, sind auch Bezüge zu berücksichtigen, die der Mitarbeiter mit einer gewissen Sicherheit mindestens einmal jährlich erhält. Das XBA Personalwesen kann daher nicht automatisch die betroffenen Mitarbeiter nach der Gleitzonenregelung abrechnen; das entsprechende Kennzeichen muss jeweils in den Personalstammdaten gesetzt werden:
- Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die Gleitzonenberechnung beim Mitarbeiter erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Übergangsbereich in den Sozialversicherungsmerkmalen des Mitarbeiters: Personaldaten → Mitarbeiter → Angaben zur Sozialversicherung → Allgemein.