Das Entgelt liegt bisher in Gleitzone – Mitarbeiter ohne Gleitzonenkennzeichen
Das Entgelt von xyz liegt in diesem Jahr bisher durchschnittlich innerhalb der Gleitzone. Der Mitarbeiter wird aber nicht mit dem Gleitzonenkennzeichen abgerechnet. Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter ggf. nach der Gleitzonenregelung abgerechnet werden muss. Erläuterung: Bei der Beurteilung, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, sind auch Bezüge zu berücksichtigen, die der Mitarbeiter mit … Weiterlesen