Für das Kurzarbeitergeld sind Verbesserungen bereits in Kraft getreten, die Unternehmen helfen sollen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Die neuen Kug-Bedingungen gelten bereits rückwirkend zum 01.03.2020. Hier einige Links und Downloads zum Thema:
Fragen und Antworten zur Kurzarbeit (PDF v. 16.03.20) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Muster: Einverständniserklärung der Arbeitnehmer (PDF)
Einführungsvideos zum KUG-Verfahren auf Youtube (noch ohne Berücksichtigung der Neuregelung)
Teil 1 – Voraussetzungen
Teil 2 – Verfahren