Corona: Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zum 01.03.20

Schon jetzt sind Unternehmen von der Corona-Pandemie auch wirtschaftlich betroffen. Der Bundestag hat daher am 13.03.2020 Änderungen beim Kurzarbeitergeld verabschiedet, die zunächst bis zum 31.12.2021 gelten sollen. Bundesarbeitsminister Heil teilte mit, dass die Erleichterungen bereits rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten und Kurzarbeitergeld ggf. auch rückwirkend ausgezahlt wird.  Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Als Voraussetzung wird der Mindestanteil der Beschäftigten, die vom Entgeltausfall betroffen sind, von bisher 1/3 auf 10 % gesenkt.
  • Bisher musste der Arbeitgeber 80% der SV-Beiträge für das ausgefallene Brutto-Entgelt tragen; diese Beiträge können nun von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

(Angaben ohne Gewähr)