Besonderheiten bei Minijobs

Bei der Abrechnung von Arbeitnehmern im Minijob sind viele Besonderheiten zu beachten. Unter welchen Bedingungen darf die 450-Euro-Grenze überschritten werden? Was ist bei Mehrfachbeschäftigung zu beachten? Für alle Fragen und Zweifelsfälle zu diesem Thema ist die Minijob-Zentrale die erste Anlaufstelle: www.minijob-zentrale.de
Dort finden Sie als Arbeitgeber unter „minijobs gewerblich“ umfassende Antworten und Informationen.

Für einige Personengruppen müssen zusätzliche Regelungen oder Ausnahmen beachtet werden: Praktikanten, Ehrenamtliche, Rentner, Arbeitslose uvm. Eine Übersicht dazu finden Sie dort unter der Rubrik Besonderheiten bestimmter Personengruppen.

Das XBA Personalwesen unterstützt die Abrechnung von Minijobs / geringfügigen Beschäftigungen durch Vorbesetzungen und automatische Aufgaben. Ausführliche Informationen sowie ein Infoblatt zum Thema Minijobs finden Sie natürlich auch in der Hilfefunktion (F1).