Wird ein Auszubildender nach Abschluss der Ausbildung im laufenden Monat als Geselle übernommen, rechnen Sie ihn im XBA Personalwesen ab, ohne eine neue Personalnummer anzulegen. Ändern Sie zum folgenden Monatswechsel in den Sozialversicherungsmerkmalen den Personengruppenschlüssel von 102 auf 101.
Das XBA Personalwesen erstellt dann die erforderlichen Meldungen (Abmeldung Grund ’33 sonstiger Grund/Personengruppenwechsel’, Anmeldung Grund ’13’).
Wurde bisher ein Auszubildenden-Gehalt als Fester Bezug gezahlt, begrenzen Sie dieses auf den letzten Ausbildungstag im laufenden Monat (gültig bis). Ab dem nächsten Tag legen Sie den neuen festen Bezug mit dem Gesellen-Gehalt/Lohn an (gültig ab). Wichtig ist, dass Sie für beide Bezüge die anteilige Berechnung wählen: Berechnung Teilmonate: anteilige Berechnung nach regelmäßigen Arbeitstagen.