Kurzfristige Beschäftigung: Höhere Tageslohngrenze

Die Tageslohngrenze für pauschale Lohnsteuer bei kurzfristigen Beschäftigungen wird von 68,- auf 72,- Euro erhöht und damit an den seit 1.1.2017 geltenden Mindestlohn von 8,84 Euro angepasst. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 1.1.2017 und ist Bestandteil des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes. Der Bundesrat hat am 12.5.2017 beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen.