Haben Sie schon die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2017 in der Berufsgenossenschaft ausgeführt?
Wahrscheinlich haben Sie dies bereits gleich nach der Stammdaten-Rückmeldung für 2016 erledigt, wie in unserem Jahreswechsel-Infoblatt beschrieben.
Falls nicht, können und sollten Sie dies im XBA Personalwesen so früh wie möglich nachholen. Eine Stammdatenabfrage für das neue Meldejahr ist jeweils ab November des Vorjahrs möglich.
Für eine Stammdatenabfrage benötigen Sie die fünfstellige PIN, die Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten haben. Diese sollte in den Stammdaten der UV-Mitgliedsnummer(n) hinterlegt sein. Im XBA Personalwesen erstellen Sie eine neue Stammdatenabfrage im Ordner Verdienstabrechnung > Elektronische Meldungen > Erstellung Stammdatenabfrage UV. Die Dateien können anschließend per dakota.ag gesendet werden. Die Rückmeldung mit den Daten der Berufsgenossenschaft sollte innerhalb eines Tages erfolgen, sodass diese nach dem nächsten dakota-Sendelauf zur Verfügung stehen.
Da die Rückmeldung von der Berufsgenossenschaft auch die zulässigen Gefahrentarifstellen umfasst, können nach der Rückmeldung Anpassungen in den Personalstammdaten erforderlich sein. Verschieben Sie diese Aufgaben nicht in die ohnehin hektische Zeit des Jahreswechsels!