Reformationstag: vorgezogene SV-Fälligkeit auch in HH, HB, NI, SH

Der Reformationstag am 31. Oktober war bisher nur in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Ausnahme 2017: im Jubiläumsjahr der Reformation war der Reformationstag bundesweit Feiertag.

Ab 2018 kommen nun neben den genannten neuen Bundesländern noch Hamburg, Bremen, Niedersachen und Schleswig-Holstein hinzu.

In allen Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist, ergibt sich daraus ein vorgezogener Fälligkeitstermin für die SV-Beitragszahlungen: Er liegt in diesem Jahr bereits auf dem 26.10. Daraus ergibt sich Dienstag, der 23.10. als letzter Tag für die fristgerechte Übermittlung der Beitragsnachweise, die am 24.10. um 0:00 Uhr vorliegen müssen.