Steuerschuldumkehr: Vereinfachung ab 2019

Bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG entfallen lt. Vordruckmuster USt 1 A bisher erforderliche Unterscheidungen ab 1.1.2019: Dies betrifft die bisherigen USt-Kennziffern 68 (→ 60), 52/53 (→ 84/85) sowie 78/79 (→84/85). Detaillierte Informationen zur Umsetzung dieser Änderungen erhalten die Anwender des XBA Rechnungswesen im Infoblatt zum Jahreswechsel mit der neuen Version.