PV-Beiträge: Geburtsdatum für Kinder unter 25 erfassen!

Zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz wird von bisher 3,05% auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahre steigt von 0,35% auf 0,6%.

Gleichzeitig wird eine Beitragssatzermäßigung gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren eingeführt: Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmer-Beitragssatz jeweils um 0,25%.
Beispiel: 1. Kind 23 Jahre, 2. Kind 26 Jahre: In diesem Fall gibt es keine Beitragsermäßigung, es gilt der allgemeine Beitragssatz.

Anzahl Kinder / ***unter 25 J.0*1**2***3***4***ab 5***
Gesamtbeitragssatz %4,03,403,152,902,652,40
AG-Beitragssatz %1,70
AN-Beitragssatz %2,301,701,451,200,950,70
AG-Beitragssatz Sachsen %1,20
AN-Beitragssatz Sachsen %2,802,201,951,701,451,20
* mit 0,6% PV-Zuschlag für Kinderlose

** Allgemeiner Beitragssatz für Eltern mit einem Kind unter 25 oder bei Kindern ab 25 unabhängig von der Anzahl der Kinder
*** 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren: jeweils abzgl. 0,25%

aktuell: Mit dem Wartungsstand 2.23.3_d (ab 19.06.2023) wird die Anzahl der Kinderermäßigungen von 0,25%, die bei der Berechnung des PV-Arbeitnehmerbeitrags berücksichtigt wurde, in der Verdienstabrechnung ausgewiesen. Die Anzahl wird in Klammern hinter der Beitragsgruppe PV angegeben, wie in der folgenden Abbildung markiert:

 

Kinder unter 25 mit Geburtsdatum erfassen!

Das XBA Personalwesen wird eine entsprechende Regelung bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Auch wenn noch Änderungen im Gesetzentwurf möglich sind: Eine eine korrekte Abrechnung wird nur möglich sein, wenn alle Kinder, die nach dem 01.07.1998 geboren sind, mit Geburtsdatum erfasst sind. Dazu muss dem Arbeitgeber ein amtliches Dokument vorgelegt werden, das den Geburtstag bestätigt.

 Stellen Sie rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung für alle Ihre Mitarbeiter sicher, dass im XBA Personalwesen alle Kinder bis 25 Jahre mit dem korrekten Geburtsdatum angelegt sind:
Personaldaten > Geburtsdaten, Familienangehörige > Ansicht Familienangehörige . Lassen Sie sich dies jeweils von den Mitarbeitern durch Vorlage eines amtlichen Dokuments belegen. 
Nehmen Sie eine Kopie des Dokuments zu den Lohnunterlagen. Am besten scannen Sie das Dokument und verknüpfen es als PDF mit dem Datensatz (Kind bzw. Mitarbeiter). Mehr über das Scannen direkt aus der Anwendung lesen Sie in der Onlinehilfe oder hier: Montagstipp: Scannen aus der Anwendung.