Minijobs: U2-Umlagesatz ermäßigt

Seit 01.06.2019 gilt für die U2-Umlage für geringfügig Beschäftigte ein verringerter Umlagesatz von 0,19%.

Vorher lag dieser Satz bei 0,24%. Der U1-Umlagesatz für Minijobs bleibt unverändert.

Die online aktualisierten Beitragssatzdaten im XBA Personalwesen enthalten diese Änderung, sodass hierzu keine Maßnahmen der Anwender erforderlich sind.