Seit 01.06.2019 gilt für die U2-Umlage für geringfügig Beschäftigte ein verringerter Umlagesatz von 0,19%.
Vorher lag dieser Satz bei 0,24%. Der U1-Umlagesatz für Minijobs bleibt unverändert.
Die online aktualisierten Beitragssatzdaten im XBA Personalwesen enthalten diese Änderung, sodass hierzu keine Maßnahmen der Anwender erforderlich sind.