Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit: ‚M‘

Wurde einem Mitarbeiter im Rahmen einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt, muss dies im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben ‚M‘ bescheinigt werden.

Dies gilt jeweils für das Kalenderjahr und unabhängig von der Anzahl solcher Mahlzeiten, also bereits ab der ersten Mahlzeit.

Im XBA Personalwesen setzen Sie dieses Kennzeichen, indem Sie in den manuellen Steuerangaben des Mitarbeiters, für den jeweiligen Zeitraum auf der Registerkarte Weitere Angaben die Option Unentgeltliche Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit aktivieren.