Leasing-Fahrräder (JobRad) stärker gefördert

Für Leasingverträge („JobRad“) ab dem 1. Januar 2019 wurden als Bemessungsgrundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils in 2019 nur noch 0,5% des Listenpreises angesetzt. Zur Abrechnung gaben Sie im XBA Personalwesen dafür einfach den halbierten Listenpreis (abgerundet auf volle Hundert) an.

Seit dem 1.1.2020 sind nur noch 25% des Listenpreises anzusetzen! Dies gilt für alle seit dem 1.1.2019 beginnenden Verträge – jedoch nicht rückwirkend für 2019. Im JobRad-Lohnartmodell für das XBA Personalwesen geben Sie für den Betrag des festen Bezugs nun ein Viertel des Listenpreises (auf volle Hundert abgerundet) an.

Beispiel: Das Leasing-Rad hat einen Wert von 3000,- Euro, der Vertrag gilt ab 01.07.2019. Sie rechnen ab 01.01.2020 den Bezug mit der Lohnart ‚Jobrad1…‘ mit dem Betrag von 700,- Euro ab. (Vom 1.7.-31.12.19 waren als Bemessungsgrundlage 1.500,- Euro abzurechnen.)

Das JobRad-Folgelohnartmodell sowie weitere Informationen zur Abrechnung erhalten Sie von Ihrem XBA Servicepartner oder der XBA Software AG.