Das am 27.11.20 gebilligte Beschäftigungssicherungsgesetz sieht auch eine Erhöhung der Insolvenzgeldumlage auf 0,12 % zum 01.01.2021 vor (bisher 0,06%). Die Insolvenzgeldumlage wird auf das RV-Brutto berechnet. 2022 wird der Umlagesatz voraussichtlich auf 0,15% angehoben.