Infektionsschutzgesetz: Entschädigung online beantragen

Unter ifsg-online.de stehen zwei Online-Anträge auf Erstattungen nach dem IfSG in neuen Versionen zur Verfügung:
Online-Antrag bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen
Online-Antrag bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Die Online-Anträge unterscheiden sich je nach Antragsteller: Arbeitgeber oder Selbstständige. Auf der Website finden Sie zudem detaillierte Informationen und FAQs zum Thema Entschädigungen nach IfSG.

Leider beteiligen sich nur 11 der 16 Bundesländer an diesem Verfahren. Nicht dabei sind Hamburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Bayern – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Erstattungsbehörden nach den dort verfügbaren Antragsverfahren.

Die Abrechnung von Quarantäne-Fehlzeiten nach § 56 IfSG im XBA Personalwesen mit Auswertung der Entschädigungswerte ist in einem Infoblatt (PDF) detailliert beschrieben. Den Download-Link finden Sie in der Online-Hilfe unter Infoblätter & Demofilme.