Nach einem Beschluss der großen Koalition vom 25.08.2020 soll im Jahr 2020 das Kinderkrankengeld jeweils für weitere fünf Tage bzw. zehn Tage für Alleinerziehende gewährt werden (§ 45 SGB V). (Im XBA Personalwesen ist die Abrechnungsdauer für das Fehlzeitkennzeichen (KGK) nicht begrenzt.)