Für die Zeit vom 01.03. – 31.10.2020 gelten lt. Minijob-Zentrale Ausnahmeregelungen:
- In geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs bis 450,- Euro) ist eine Überschreitung der Verdienstgrenze nun fünfmal statt bisher dreimal möglich.
- Für kurzfristige Beschäftigungen werden die Zeitgrenzen von 3 auf 5 Monate bzw. von 70 auf 115 Tage angehoben.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.minijob-zentrale.de