Manuelle Lohnsteuermerkmale statt ELStAM

MLStAM als variabler Bezug Falls die vorliegenden ELStAM für den Mitarbeiter nicht korrekt sind (Beispiel: Mitarbeiter legt abweichende Bescheinigung vom Finanzamt vor), können Sie ausnahmsweise und vorübergehend mit manuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. Dazu erfassen Sie die Lohnart MLStAM als variablen Bezug für den betreffenden Monat. Der Bezug MLStAM muss für jeden Monat neu erfasst werden, in dem die manuellen Lohnsteuermerkmale anstelle der … Weiterlesen