Berufsgenossenschaft: PIN!

Auch an dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die neue BG-PIN hinweisen:

In diesen Tagen versenden die Berufsgenossenschaften fünfstellige PINs an alle Mitglieder (Arbeitgeber). Diese PINs werden für die neuen Stammdatenabfragen ab Dezember 2016 dringend benötigt (und werden dann im XBA Personalwesen für 2017 erfasst). Ohne diese PIN kann der Jahreswechsel im Personalwesen nicht planmäßig durchgeführt werden.

Stellen Sie sicher, dass Ihre PIN nicht verlorengeht!

Falls Sie außerdem eine neue, ab 2017 gültige Mitgliedsnummer von Ihrer BG erhalten, tragen Sie diese bitte noch nicht in der alten PW-Version für 2016 ein, sondern erst nach Installation der neuen Version (ab Dezember)!