Arbeitgeber: Zahlstellenverfahren jetzt ab 1. Versorgungsbezugsempfänger!

Alle Arbeitgeber mit Versorgungsbezugsempfängern nehmen seit 1. Juli am Zahlstellenverfahren teil. Dies gilt also bereits ab dem ersten abgerechneten Versorgungsbezugsempfänger. Die Ausnahmeregelung, nach der bei weniger als 30 Versorgungsbezugsempfängern diese die Beiträge selbst zahlen (können), endete zum 30.06.2019.

Betroffene Arbeitgeber sind zum Ende der Ausnahmeregelung von den Krankenkassen informiert worden.

  • Im XBA Personalwesen tragen Sie die Zahlstellennummer, die Ihnen als Arbeitgeber von der Krankenkasse mitgeteilt wurde, unter Extras > Firma > Betriebsstätten > Allgemein im Feld Zahlstellennummer Versorgungsbezüge ein. Vergewissern Sie sich, dass die korrekte Nummer eingetragen wurde – diese entspricht nicht der Betriebsnummer!

  • In den Mitarbeiter-Stammdaten > Angaben zur Sozialversicherung legen Sie einen neuen Gültigkeitszeitraum ab 01.07.2019  für die betroffenen Mitarbeiter (Beschäftigungsart ‘Versorgungsbezugsempfänger’) an.
    Geben Sie für diese Mitarbeiter auf der Registerkarte Krankenkasse, Beitragsgruppen die Beitragsgruppen KV und PV an.
    Ergänzen Sie außerdem auf der Registerkarte Versorgungsbezüge die entsprechenden Angaben. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen der Onlinehilfe (F1).