Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte steigt ab 01.01.2021 und dann ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent. Für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 steigt dieser Betrag erneut auf 38 Cent. Ab 2027 sollen für die gesamte Entfernung wieder 30 Cent gelten.
Firmenwagen rechnen Sie im XBA Personalwesen einfach über das gleichnamige Arbeitsgebiet in den Personaldaten ab. Dort erfassen Sie ggf. auch die Angaben zur Pauschalierung der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Für die Erhöhung der Entfernungspauschale sind an dieser Stelle jedoch keine Änderungen erforderlich.
Stattdessen ergänzen Sie das interne Lohnartmodell im XBA Personalwesen um weitere Folgelohnarten, die mit dem Jahres-Update für 2021 ausgeliefert wurden. Detaillierte Hinweise zur Verknüpfung dieser Folgelohnarten finden Sie im Infoblatt zum Jahreswechsel.
Diese Anpassungen sind nur einmalig erforderlich. Das erweiterte Lohnartmodell berücksichtigt dann automatisch auch die nächste Erhöhungsstufe ab 2024 sowie das Auslaufen dieser im Rahmen des Klimaschutzprogramms beschlossenen Regelung ab 2027.