Ab 2019: Jobtickets, Diensträder und -E-Autos gefördert

Umweltfreundliche Mobilität wird ab 2019 stärker steuerlich gefördert:
– Bei Dienstwagen mit Elektro-Antrieb, Plug-In-Hybrid oder Brennstoffzelle kann zur Berechnung des geldwerten Vorteils ab 2019 der halbe Listenpreis angesetzt werden. (Liste der förderfähigen Fahrzeuge siehe www.bafa.de.)
Jobtickets sind ab 2019 wieder steuerfrei. Der geldwerte Vorteil wird jedoch als steuerfreie Leistung auf die Entfernungspauschale angesetzt.
Dienst-Fahrräder (Firmenräder) werden ebenfalls gefördert: die Besteuerung der privaten Nutzung entfällt ab 2019. Dies gilt für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs.

Am besten Sie bereiten sich und Ihre Mitarbeiter jetzt schon darauf vor! Nutzen Sie die Steuervorteile vom Start weg!