Umweltfreundliche Mobilität wird ab 2019 stärker steuerlich gefördert:
– Bei Dienstwagen mit Elektro-Antrieb, Plug-In-Hybrid oder Brennstoffzelle kann zur Berechnung des geldwerten Vorteils ab 2019 der halbe Listenpreis angesetzt werden. (Liste der förderfähigen Fahrzeuge siehe www.bafa.de.)
– Jobtickets sind ab 2019 wieder steuerfrei. Der geldwerte Vorteil wird jedoch als steuerfreie Leistung auf die Entfernungspauschale angesetzt.
– Dienst-Fahrräder (Firmenräder) werden ebenfalls gefördert: die Besteuerung der privaten Nutzung entfällt ab 2019. Dies gilt für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs.
Am besten Sie bereiten sich und Ihre Mitarbeiter jetzt schon darauf vor! Nutzen Sie die Steuervorteile vom Start weg!